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Inwieweit sind im Stadtgebiet von Markranstädt Ruhezeiten festgelegt? (für die Antwort klicken Sie auf die Frage)


Die Nachtzeit beginnt entsprechend BImSchG um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
Verschiedene Handlungen sind auch bereits ab 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr verboten.
So gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen, die Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr als Nachtzeit. 

Die Mittagsruhe ist durch Satzungsrecht der Stadt Markranstädt nicht festgeschrieben.
Grundlagen für die Mittagsruhe können sowohl bundes- als auch landesrechtliche Grundlagen sein.
Weiterhin könnten privatrechtliche Grundlagen eine Rolle spielen, wie zum Beispiel eine Hausordnung und eine Satzung des Gartenvereins.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, 32. BImSchV (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Maschinen und Geräten,
die überwiegend im häuslichen Bereich und im Baugewerbe durch Garten- bzw. Baufirmen eingesetzt werden.
Die 32. BImSchV findet nur Anwendung in allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten,
die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2
der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten.

Betriebszeiten nur an Werktagen 
von 7:00 bis 20:00 Uhr durchgängig
- Rasenmäher
- Heckenschere
- Motorkettensäge (tragbare)
- Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
- Vertikutierer sowie Geräte mit Umweltzeichen
- Freischneider
- Grastrimmer/Graskantenschneider 

von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr ohne Umweltzeichen
- Freischneider
- Grastrimmer/Graskantenschneider 

Bei einem Verstoß gegen ein Betriebsverbot kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 62 BImSchG eingeleitet werden.
Von den Betriebsverboten gibt es Ausnahmen nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 32. BImSchV:
- Die zuständige Behörde (Landratsamt Landkreis Leipzig) kann Ausnahmen zulassen.
- Die Ruhezeiten gelten nicht, wenn der Einsatz der aufgeführten Geräte oder Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist.
Unter einem „Werktag“ sind die Tage Montag bis Sonnabend zu verstehen, wenn keiner der Tage auf einen Feiertag fällt.
An Sonn- und Feiertagen besteht ein generelles Verbot.

Antwort von Herrn Michael Jüttner, stellvertretender Fachbereichsleiter Fachbereich I - BürgerService Markranstädt (Stand 09/2020)

Wen kann ich informieren, wenn Straßenlaternen defekt sind?


Die Nummer der Straßenlaterne plus Straßenname kann per E-Mail an den Leiter des Bauamtes; Herrn Plesse gemeldet werden.
Er leitet das Anliegen dann an das zuständige Unternehmen zur Beseitigung weiter. => s.plesse@markranstaedt.de 

Was bedeuten die verschiedenen Sirenensignale?


Alarm 

Gefahr! Ein auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute bedeutet "Alarm". Verlassen Sie die Straße und suchen Sie schützende Räumlichkeiten auf, begeben sich nach Möglichkeit in hoch gelegene Stockwerke. Bewahren Sie Ruhe. Informieren Sie sich unbedingt über Radio oder TV, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen sollen. Die weiteren erhaltensmaßnahmen werden Ihnen bekannt gegeben werden. Nehmen Sie Passantinnen und Passanten auf, die sich auf der Straße befinden. 

Warnung der Bevölkerung vor Gefahren

Herannahende Gefahr! Ein gleich bleibender Dauerton von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Es besteht zur Zeit noch keine akute Gefährdung. Sie müssen sich aber auf eine herannahende Gefahr einstellen. Schalten Sie Ihr Radio- oder Fernsehgerät ein, und informieren Sie sich über die weiteren Verhaltensmaßnahmen.

Entwarnung der Bevölkerung

Ende der Gefahr! Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute bedeutet "Entwarnung". Die Gefahr ist vorbei. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen im täglichen Lebensablauf geben kann.

Feueralarm

Feueralarm! Mit einem dreimaligen Dauerton von 15 Sekunden werden die Feuerwehrkräfte zu einem Einsatz in der Feuerwache zusammengezogen.

Sirenenprobe 

Im Allgemeinen wird die Sirenenprobe 1x wöchentlich durchgeführt und findet im gesamten Landkreis Nordsachsen, immer Mittwochs um 15 Uhr statt.

(Quelle: https://www.feuerwehr-markranstaedt.de/buergerinfo/sirenentoene.html )

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